Neues Rechnungsmodell

 

Wir möchten Sie über eine wichtige Entwicklung bezüglich des Rechnungsstellungsprozesses bei Post Mobile informieren. Sie dient der Verbesserung Ihrer Erfahrung. Diese Entwicklung wird sowohl zu einem besseren Verständnis Ihrer Rechnungen als auch zu einer längeren Zahlungsfrist führen.

Das ändert sich für Sie:

 

Bisher dauerte der Rechnungszyklus vom 10. des Monats bis zum 9. des Folgemonats. Ab dem 1. Juli stellen wir nun auf einen sogenannten Kalenderzeitraum um, d.h. vom 1. bis zum letzten Tag des Monats, so dass wir Ihre Post Mobile Rechnungen am Anfang des Monats ausstellen werden.

Künftig wird Ihre Rechnung die monatliche Grundgebühr für den laufenden Monat sowie allfällige Gebühren für den Verbrauch ausserhalb des Inklusivvolumens für den vorhergehenden Monat enthalten.

 

Übergangsrechnung im Juli 2024

Die Die Juli-Rechnung wird als Übergangsrechnung zwischen unserem alten und neuen Rechnungsmodell dienen. Diese Übergangsrechnung umfasst demnach:

  • die monatliche Grundgebühr für den Monat Juli (neues Modell);
  • allfällige Gebühren für den Verbrauch ausserhalb des Inklusivvolumens für den Monat Juni

Rechnungen ab August 2024

Ihre Rechnungen werden nach dem neuen Modell ausgestellt und sind inklusive:

  • der monatlichen Grundgebühr für den laufenden Monat;
  • allfällige Gebühren für den Verbrauch ausserhalb des Inklusivvolumens des Vormonats.

Weitere Informationen zu Ihren Rechnungen ab August finden Sie in unserem interaktiven Guide https://www.post-mobile.ch/de/rechnung-erklaert.

 

Werde ich letztendlich mehr bezahlen? 

Non. 

Nein. Sie zahlen natürlich nur für den in Ihrem Vertrag festgelegten Servicezeitraum.

 

Gute Neuigkeiten :

Diese Änderung zum Kalenderzeitraum, ohne Zusatzkosten, ermöglicht eine logischere Ansicht Ihrer Rechnungen und verlängert durch den frühzeitigen Versand Ihre Zahlungsfrist. Denn die Zahlungsfrist ändert sich nicht, sondern bleibt der 28. des Monats.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Sie zahlen natürlich nur für den in Ihrem Vertrag festgelegten Servicezeitraum. 

Tatsächlich ist es so, dass Ihre letzte Rechnung nur Ihren Verbrauch enthalten wird. Denn die monatliche Grundgebühr Ihres Abos wurde zu Beginn des letzten Monats in Rechnung gestellt.

Ihre letzte Rechnung wird nur Ihren Verbrauch enthalten. Denn die monatliche Grundgebühr Ihres Abos wurde zu Beginn des letzten Monats in Rechnung gestellt.

Es tut uns leid, dass Sie mit dieser Änderung nicht zufrieden sind. Die Zahlungsbedingungen sind jedoch nicht durch eine Vertragsklausel festgelegt und bei Kündigung fallen Gebühren für vorzeitige Vertragskündigung an.

Nach der Aktivierung Ihrer Mobilfunkdienste erhalten Sie unter Umständen eine Rechnung, welche die wiederkehrenden Kosten Ihres Abos für den Monat der Aktivierung enthält. Sie werden anteilig berechnet und decken nur den Zeitraum von der Aktivierung bis zum Ende des Monats ab. 

Die Rechnung kann zudem allfällige Aktivierungsgebühren enthalten. 

Sie erhalten Ihre erste monatliche Rechnung mit dem vereinbarten Betrag zu Beginn des Folgemonats. 

Beide Rechnungen müssen vor dem Fälligkeitsdatum bezahlt werden. Dieser ist der 28. des ersten vollständigen Rechnungszyklus.

Nein. Die Zahlungsfrist ändert sich nicht, sondern bleibt der 28. des Monats. Nach dieser Änderung haben Sie mehr Zeit, um Ihre Rechnung zu bezahlen, da sie Ihnen früher zugestellt wird.